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Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Weil auch pflegende Angehörige Zeit für sich brauchen

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die einspringt, wenn die private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Termine vorübergehend an der Pflege gehindert ist. Sie sichert die professionelle Weiterbetreuung im gewohnten häuslichen Umfeld.

Für wen ist die Verhinderungspflege geeignet?

Die Verhinderungspflege steht allen Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 zu, sofern sie bereits seit mindestens sechs Monaten in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Sie bietet Ihnen als Angehörige die nötige Flexibilität und Sicherheit.

Betreuung mit Herz und Vertrauen

Wir verstehen uns als verlässlicher Partner an Ihrer Seite. Unsere Betreuung zeichnet sich durch Empathie, Geduld und höchste Sorgfalt aus. Wir möchten, dass Sie beruhigt Ihre Auszeit genießen können, während wir uns liebevoll um Ihre Liebsten kümmern.

Unsere Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege

Betreuung zu Hause: Liebevolle Zuwendung und Aktivierung in der gewohnten Umgebung.

Begleitung im Alltag: Wir begleiten Sie zu Terminen oder unternehmen gemeinsame Spaziergänge.

Hauswirtschaftliche Hilfe: Unterstützung bei leichten Aufgaben im Haushalt während der Pflegezeit.

Wir beraten Sie persönlich

Das Thema Pflegefinanzierung ist oft komplex. Wir helfen Ihnen, die Anträge richtig zu stellen und das Budget der Pflegekasse optimal auszuschöpfen.

Warum Herzblüte Allgäu?

Als regionaler Dienstleister in Marktoberdorf stehen wir für Nähe, Vertrauen und eine Betreuung auf Augenhöhe. Wir sind erst zufrieden, wenn Sie entlastet sind und Ihre Angehörigen sich wohlfühlen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann habe ich Anspruch?
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nach einer Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten in der häuslichen Umgebung, sofern mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.

Was kostet mich das?
Bei vorliegendem Pflegegrad können die Kosten direkt über das Budget der Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abgerechnet werden – wir beraten Sie hierzu umfassend.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

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