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Den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich clever nutzen

Wussten Sie schon, dass Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat von Ihrer Pflegekasse zusteht? Dieses Geld ist zweckgebunden und soll Ihnen helfen, im Alltag entlastet zu werden. Wir unterstützen Sie dabei, diesen Betrag unkompliziert für unsere Leistungen einzusetzen.

Direkte Kassenabrechnung

Wir regeln die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse, damit Sie keinerlei Mühe haben.

Flexible Hilfeleistungen

Nutzen Sie das Budget für Alltagshilfe, Unterstützung im Haushalt oder Einzelbetreuung.

Keine Eigenbeteiligung

Sofern ein Pflegegrad vorliegt, fallen für unsere Leistungen keine eigenen Kosten für Sie an.

Haushaltshilfe

Hilfe bei der Wohnungsreinigung, der Wäschepflege oder beim Kochen – für ein schönes und gepflegtes Zuhause zum Wohlfühlen.

Alltagsbegleiter

Ob bei Spaziergängen an der Luft oder als Begleitung zu wichtigen Terminen – wir stehen Ihnen verlässlich zur Seite.

Einkaufshilfe

Wir erledigen Ihre Einkäufe oder begleiten Sie persönlich in den Laden, damit Ihr Vorratsschrank stets gefüllt ist.

Angehörigenentlastung

Wir schenken pflegenden Angehörigen nötige Ruhepausen, während wir uns herzlich um Ihre Liebsten kümmern.

So einfach verwenden Sie Ihren Entlastungsbetrag von 131 €

Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf 131 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Da wir bei den Pflegekassen anerkannt sind, können wir diesen Betrag direkt für Sie abrechnen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche.

01

Kennenlernen

In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam Ihren persönlichen Unterstützungsbedarf ab.

02

Direktabrechnung

Über eine einfache Abtretungserklärung erfolgt die Abrechnung direkt über die Pflegekasse.

03

Freiräume genießen

Wir entlasten Sie zuverlässig und erledigen die vereinbarten Tätigkeiten in Ihrem Heim.

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