Den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich clever nutzen
Wussten Sie schon, dass Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat von Ihrer Pflegekasse zusteht? Dieses Geld ist zweckgebunden und soll Ihnen helfen, im Alltag entlastet zu werden. Wir unterstützen Sie dabei, diesen Betrag unkompliziert für unsere Leistungen einzusetzen.
Direkte Kassenabrechnung
Wir regeln die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse, damit Sie keinerlei Mühe haben.
Flexible Hilfeleistungen
Nutzen Sie das Budget für Alltagshilfe, Unterstützung im Haushalt oder Einzelbetreuung.
Keine Eigenbeteiligung
Sofern ein Pflegegrad vorliegt, fallen für unsere Leistungen keine eigenen Kosten für Sie an.
Haushaltshilfe
Hilfe bei der Wohnungsreinigung, der Wäschepflege oder beim Kochen – für ein schönes und gepflegtes Zuhause zum Wohlfühlen.
Alltagsbegleiter
Ob bei Spaziergängen an der Luft oder als Begleitung zu wichtigen Terminen – wir stehen Ihnen verlässlich zur Seite.
Einkaufshilfe
Wir erledigen Ihre Einkäufe oder begleiten Sie persönlich in den Laden, damit Ihr Vorratsschrank stets gefüllt ist.
Angehörigenentlastung
Wir schenken pflegenden Angehörigen nötige Ruhepausen, während wir uns herzlich um Ihre Liebsten kümmern.
So einfach verwenden Sie Ihren Entlastungsbetrag von 131 €
Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf 131 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Da wir bei den Pflegekassen anerkannt sind, können wir diesen Betrag direkt für Sie abrechnen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche.
01
Kennenlernen
In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam Ihren persönlichen Unterstützungsbedarf ab.
02
Direktabrechnung
Über eine einfache Abtretungserklärung erfolgt die Abrechnung direkt über die Pflegekasse.
03
Freiräume genießen
Wir entlasten Sie zuverlässig und erledigen die vereinbarten Tätigkeiten in Ihrem Heim.